SLSGSL GmbH
Niederstr. 29
40789 Monheim am Rhein
Telefon: 02173 / 9938918
E-Mail: [email protected]
§ 1
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der SLSGSL GmbH Niederstr. 29 40789 Monheim am Rhein (nachfolgend als “SLS Media” bezeichnet). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die SLS Media nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn SLS Media ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2
Angebot und Vertragsabschluss
(2.1) Alle Angebote von SLS Media sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden und SLS Media kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch SLS Media zustande. SLS Media nimmt den Auftrag durch Zusendung einer Bestätigung per E-Mail an den Kunden oder durch Beginn der Leistung an. Art und Inhalt der Leistungen und Produkte richten sich abschließend nach dem Angebot, welches dem Vertrag beigefügt ist.
(2.2) Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von SLS Media schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.
(2.3) Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, sofern SLS Media einem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt.
(2.4) Soweit SLS Media kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, können diese jederzeit eingestellt werden. Eine Minderung-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 3
Gewährleistung
(3.1) Tritt ein Mangel auf, so ist dieser schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss eine genaue Beschreibung des Mangels und seiner Erscheinungsform enthalten, so dass eine Überprüfung des Mangels möglich ist.
(3.2) Jede über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Gewährleistung, insbesondere für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverlust, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die in Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass SLS Media bzw. seinen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht nachgewiesen werden kann. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertrags, §§ 611 BGB ff..
§ 4
Mitwirkung des Kunden
(4.1) Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um SLS Media die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen zu ermöglichen. Bei Kommunikation zwischen dem Kunden und SLS Media gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegen zu nehmen.
(4.2) Werden Mitwirkungsleistungen vom Kunden nicht fristgerecht erbracht, kann SLS Media nach angemessener Fristsetzung von mindestens einer Woche diese in eigenem Ermessen erbringen. In diesem Falle gelten die Mitwirkungsleistungen als vom Kunden genehmigt. Sofern aus einer Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten Schäden bei SLS Media eintreten, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Schäden zu ersetzen. Dabei gilt die Haftungsregelung in Ziff. 7 entsprechend.
(4.3) Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte sind für die Erzielung eines optimalen Ergebnisses zusätzliche Mitwirkungspflichten auf Seiten des Kunden erforderlich. Diese zusätzlichen Mitwirkungspflichten werden mit Vertragsabschluss verbindlicher Vertragsbestandteil. Im Übrigen gelten auch bei diesen besonderen Mitwirkungspflichten Ziff. 4.1 und Ziff. 4.2.
(4.4) Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde SLS Media grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von SLS Media zu bearbeitenden, zu verwaltenden, zu betreuenden oder zu reproduzierenden Internetseiten, Content-Management-Systemen, Shop-Systemen und/oder Social-Media Konten zu gewähren. Ist eine Verwaltung der technischen Einstellungen in dem Kundenkonto des Kunden eines Drittanbieters, von welchem der Kunde Leistungen bezieht, nötig, so hat der Kunde SLS Media auch Zugriff auf diese Konten zu gewähren.
(4.5) Der Kunde ist verpflichtet, alle durch SLS Media erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Leistungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Publikationen, die durch SLS Media im Auftrag des Kunden erbracht werden. Der Kunde stellt SLS Media diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit den Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
(4.6) Wie in Ziff. 4.2 und 4.1 dargestellt ist SLS Media auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Falls eine mangelhafte Mitwirkung des Kunden dazu führt, dass die Leistungen von SLS Media nicht mehr erbracht werden können, lässt dies den Zahlungsanspruch von SLS Media unberührt.
§ 5
Vertragslaufzeit und Kündigung
Beginn und Laufzeit des Vertrages bestimmen sich nach den Regelungen im Angebot. Der Vertrag kann von beiden Seiten außerordentlich gekündigt werden, wenn es der einen Vertragspartei aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße der anderen Seite unzumutbar ist, bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung am Vertrag festzuhalten, die relevanten Vertragsverstöße mindestens einmal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden sind und ab dem Zeitpunkt erfolgloser Abmahnung nicht mehr als zwei Monate Zeit verstrichen sind.
§ 6
Haftungsbeschränkung / Freistellung
(6.1) SLS Media haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SLS Media nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
(6.2) SLS Media haftet unter den Voraussetzungen der Ziff. 6.1 nicht für Daten- und Programmverluste, sofern der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.
§ 7
Geheimhaltungsvereinbarung
(7.1) Die Parteien haben alle im Rahmen des Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(7.2) Bei diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadenersatzansprüche begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus.
(7.3) Für eine Verletzung der Pflichten aus den Ziff. 7.1 und 7.2 wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, die von SLS Media festgelegt und im Falle des Bestreitens vom zuständigen Landgericht überprüft wird.
§ 8
Leistungsvergütung und Abrechnung
(8.1) Alle Leistungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Alle Preise sind Nettobeträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird von SLS Media gesondert ausgewiesen und ist zusätzlich zu vergüten. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug. Die vereinbarte Vergütung ist jeweils fällig am 5. Werktag des Monats. Auch ohne gesonderte Mahnung tritt somit Verzug der jeweils vereinbarten fälligen Vergütung automatisch am 6. Werktag des Monats ein. Sollte nach Ablauf von 10 Tagen nach der 2. Mahnung der Ausgleich der bis dahin offenstehenden Rechnungsbeträge nicht erfolgt sein, wird das zugelassene Inkassobüro Creditreform Bochum Böhme KG mit der Beitreibung der Forderung beauftragt. Hierdurch entstehen weitere Kosten (entsprechend Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG, § 13e RDG), die nach § 286 BGB als Verzugsschaden von dem Vertragspartner beansprucht werden können.
(8.2) Für die Service-Angebote gelten die in der jeweils gültigen Version des dazugehörigen Bestellformulars angegebenen Preise.
(8.3) Leistungen, die SLS Media, nach schriftlichem Kundenauftrag (auch per E-Mail), über die im Angebot aufgeführten Leistungen hinausgehend erbringt, werden dem Kunden gesondert nach Aufwand zu einem gemeinsam vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Für Wegezeiten berechnet SLS Media 50 % des vereinbarten Stundensatzes.
(8.4) SLS Media stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann SLS Media hierfür ein Entgelt von 2,50 Euro je Rechnung verlangen.
(8.5) Gegen Forderungen von SLS Media kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(8.6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann SLS Media ihre Dienste sperren, der Entgeltanspruch von SLS Media besteht fort.
(8.7) Falls SLS Media befugt ist, eine Lastschrift einzuziehen und das Konto des Kunden nicht über die notwendige Deckung verfügt oder die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst werden kann oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, erhält SLS Media für jede nicht einziehbare Lastschrift einen pauschalierten Schadenersatz für die notwendige Rücklastschrift in Höhe von 15,00 Euro vom Kunden. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass SLS Media kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8.8) Bei Aufträgen zur Erstellung einer Webseite oder Webshop hat die Zahlung, insofern vertraglich nicht anders vereinbart, zu jeweils einem Drittel (1.) vor Auftragsbeginn, (2.) spätestens nach Abnahme des Entwurfs, (3.) spätestens nach Endabnahme zu erfolgen. Die Freischaltung von neu erstellten Websites erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtprojektpreises. Alle Designanfertigungen und Technikarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SLS Media und dürfen nicht weiterverwendet werden. Originaldateien werden dem Kunden auf Wunsch nach vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrags ausgehändigt.
(8.9) Im Falle eines Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von SLS Media aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden, im Sinne von §321 BGB, ist SLS Media berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
§ 9
Besondere Bestimmungen für die Reservierung von Domains
(9.1) Beauftragt der Kunde SLS Media mit der Registrierung von Domains, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
(9.2) SLS Media reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Der Kunde ist für die Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Prüfung durch SLS Media (auch auf Plausibilität) erfolgt nicht. SLS Media hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht für deren Erfolg.
(9.3) Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gewünschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber für die Domain bei dem jeweiligem NIC eingetragen ist.
(9.4) Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und allgemeinen Geschäftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden.
(9.5) SLS Media wickelt Domainregistrierungen über die EPAG Domainservices GmbH, 53113 Bonn, Deutschland ab. Mit Registrierungsauftrag akzeptiert der Kunde neben den AGB der SLSGSL GmbH den Exhibit A der EPAG Domainservices GmbH, nachzulesen unter https://www.epag.de/downloads/exhibit-a.htm, sollte die Domainregistrierung über die EPAG Domainservices GmbH abgewickelt werden.
(9.6) Eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung der Anmeldung der Domain fällt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabhängig vom Erfolg der Registrierung an.
§ 10
Besondere Bestimmungen Suchmaschinenmarketing (SEO, SEM, IPR, SMM, Texte)
(10.1) SLS Media weist ausdrücklich darauf hin, dass die Optimierung und Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen dazu führen kann, dass die betreffenden Internetseiten des Kunden in Ausnahmefällen von Suchmaschinen nachteilig bewertet und indiziert werden können. Ansprüche des Kunden wegen einer derartigen, von SLS Media nicht zu beeinflussenden, Bewertung und Indizierung bei Suchmaschinen sind ausgeschlossen.
(10.2) SLS Media prüft verwendete Keywords weder markenrechtlich, noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung für diese Prüfung liegt insoweit beim Kunden. Sofern SLS Media von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde SLS Media auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese Verpflichtung des Kunden gilt unabhängig davon, welche Leistungen und/oder Produkte in Auftrag geben werden.
(10.3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen von SLS Media erfolgt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks.
§ 11
Besondere Bestimmungen Webseitenerstellung
(11.1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von SLS Media zu erstellenden Website ist Angebot.
(11.2) Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. SLS Media wird dem Kunden nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung maßgebliche Abweichungen von Angebot, so verlängern die Vertragsparteien die Fristen des vereinbarten Zeitplans einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum.
(11.3) Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer HTML Webseite bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.
(11.4) SLS Media räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung, insofern nicht vertraglich anderweitig vereinbart, das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein. Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Kunden selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht von SLS Media gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SLS Media und sind zusätzlich zu vergüten.
(11.5) SLS Media ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. SLS Media hat das Recht, auf ihre Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zur eigenen Webseite.
(11.6) Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von SLS Media vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung von SLS Media.
(11.7) Das Nutzungsrecht geht auf den Kunden erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.
(11.8) Der Kunde verpflichtet sich, SLS Media alle Unterlagen, die für die Erstellung der Webseite nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.
(11.9) Der Kunde stellt sicher, dass die Unterlagen, die er SLS Media für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat SLS Media von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
(11.10) Der Kunde übergibt die Unterlagen in der Form, die mit SLS Media abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Kunde die Unterlagen elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.
(11.11) Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Kunden nach Vorlage der Rechnungen durch SLS Media ersetzt.
(11.12) Bei Web- und/oder Grafikdesign erfolgt der Auftrag in einer Entwurfs- und einer Korrekturphase.
(11.12.1) SLS Media nimmt nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Arbeit auf und erstellt einen Erstentwurf. SLS Media sendet dem Kunden eine entsprechende Vorschau. Bei grundlegenden Änderungswünschen bzw. absolutem Nichtgefallen kann der Kunde einen Zweitentwurf fordern.
(11.12.2) Bei geringeren Änderungswünschen beginnt die Korrekturphase mit der Zusendung einer strukturierten Auflistung aller Änderungswünsche von Seiten des Kunden. Ein Korrekturdurchlauf ist mit Vorlage der überarbeiteten Grafikvorschau bzw. erneuter Übersendung des Links zur überarbeiteten Webversion abgeschlossen. Wenn nicht anders vereinbart, sind maximal zwei Korrekturläufe im Vertrag inbegriffen.
(11.12.3) Darüber hinausgehende Änderungswünsche bedürfen einer Ergänzung des Auftrags oder werden nach Absprache auf Zeithonorarbasis hinzugerechnet. Um einen Korrekturdurchlauf so effizient wie möglich zu gestalten, liegt es im Interesse des Kunden, seine Änderungswünsche möglichst klar, strukturiert und gesammelt vorzulegen.
(11.13) SLS Media hat bei der Gestaltung der Webseite alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat. SLS Media erstellt die Webseite mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten Elemente.
(11.14) Die Abnahme eines Entwurfs in Web- oder Grafikdesign hat innerhalb 10 Kalendertagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn eine Abnahme nicht innerhalb von zehn Tagen nach Übermittlung des Entwurfs durch den Kunden erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen.
(11.15) Der Kunde hat sich vor Abnahme der erstellten Website davon zu überzeugen, dass die von SLS Media angefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren und dies SLS Media gegenüber schriftlich zu bestätigen. Nach Abnahme der Website eingereichte Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht mehr Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrags.
(11.16) Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Kunden nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. SLS Media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Die Webseite gilt spätestens dann als abgenommen, wenn sie im Produktiveinsatz (z.B. Freischaltung im Internet) steht.
§ 12
Besondere Bestimmungen Webshoperstellung
(12.1) SLS Media erstellt ein Shop-System. Ein Webshop-System ist eine Webseite, welche dem Kunden das Einstellen und die Verwaltung von Produkten ermöglicht, sowie eine Warenkorb- und Kauffunktion für die Nutzer des Webshops.
(12.2) Insofern nicht anderweitig vereinbart beschränkt sich der Funktionsumfang des Webshops auf die in Ziffer 12.1 genannten Funktionen.
(12.3) Eine Übernahme von Produkt- oder Datenbeständen aus bestehenden Shop-Systemen ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Ist eine Produktportierung vereinbart, so überträgt SLS Media die einfachen Produktdaten auf das Zielsystem. Die einfachen Produktdaten beschränken sich auf die Produktbezeichnung, die ggf. unformatierte Produktbeschreibung, den Netto- oder Bruttopreis sowie ein Produktbild. SLS Media ist auf das Mitwirken des Kunden angewiesen, insbesondere auf die Bereitstellung der Zugangsdaten und Datenbanken zu dem Quellsystem. Eine Übertragung der Kategoriestruktur oder eine Kategorisierung, Optionierung, Gruppierung und/oder Staffelung der Produkte ist kein Bestandteil des Vertrages. Sollte eine Portierung nicht möglich sein, so bleibt der übrige Vertrag unberührt. In diesem Fall rediziert sich der vereinbarte Kaufpreis um 10%, maximal jedoch 500,00 Euro. Wird der Webshop nicht erworben, sondern gemiete, so reduziert sich der monatliche Mietzins in diesem Fall um 10%, maximal jedoch um 20,00 Euro.
(12.4) Als Bezahlmethoden werden in den Webshop lediglich die Methode der Überweisung integriert, eine Einbindung anderer Bezahlmethoden ist kein Vertragsbestandteil.
(12.5) Eine Anbindung des Webshops an externe Dienste ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Ist eine Anbindung an externe Dienste, wie in etwa externe Handelsplattformen, Preissuchmaschinen oder Versandanbieter, vereinbart, so stellt SLS Media lediglich die technischen Anschlussmöglichkeiten bereit, nicht den Dienst selbst.
(12.6) SLS Media prüft den Webshop bzw. die einzelnen Produkte nicht auf Rechtskonformität.
(12.7) Im Übrigen gelten die besonderen Bestimmungen Webseitenerstellung aus Ziffer 11.
§ 13
Besondere Bestimmungen Webseiten und Webshops zur Miete
(13.1) Der Kunde erwirbt mit seinem Auftrag zur Bereitstellung eines Webshops oder einer Webseite lediglich eine Lizenz, d.h. das nicht-exklusive Nutzungsrecht, die bereitgestellte Webseite nur für das im Auftrag bezeichnete Projekt, für die Dauer der Vertragslaufzeit, einzusetzen. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Programme an Dritte ist unzulässig.
(13.2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit eines Mietvertrages 36 Monate ab Vertragsabschluss. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen vor Vertragsende kündigt. Entsprechendes gilt für einen bereits verlängerten Vertrag. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
(13.3) Die Nutzungsbeschränkung behält ihre Gültigkeit über das Ende dieses Vertrags hinaus.
§ 14
Besondere Bestimmungen Hosting
(14.1) SLS Media erbringt Hosting- und Rechenzentrumsleistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich Wartungszeiten. SLS Media ist berechtigt nach vorheriger Ankündigung Wartungsarbeiten für insgesamt fünf Stunden monatlich durchzuführen. Während dieses Zeitraums stehen die vertraglichen Leistungen nicht zur Verfügung.
(14.2) SLS Media weist darauf hin, dass im Regelfall keine Sicherung der hinterlegten Daten und Inhalte erfolgt und die Verantwortlichkeit für die Datensicherung der hinterlegten Daten und Inhalte ausschließlich beim Kunden liegt.
(14.3) Die Gewährleistung für Hosting- und Rechenzentrumsleistungen ergibt sich im Übrigen aus den gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertrages, §§ 611 ff BGB.
(14.4) Die Anzahl der Postfächer ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl begrenzt. Der Speicherplatz pro Postfach ist auf 5 Gigabyte begrenzt. Bei Domains mit E-Mail-Postfächern kann der Kunde die Einrichtung von E-Mail-Adressen für einmalig 25,00 Euro pro Adresse in Auftrag geben.
(14.5) Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Email Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen. SLS Media behält sich für E-Mails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
(14.6) SLS Media kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität, oder die Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und Daten von SLS Media oder Dritten beeinträchtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn SLS Media aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen Beeinträchtigung hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt oder für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann SLS Media das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
(14.7) Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann SLS Media das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für SLS Media keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.
(14.8) Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann SLS Media die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
(14.9) Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann SLS Media auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann SLS Media das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
(14.10) SLS Media kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail Schadsoftware enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
(14.11) Der Entgeltanspruch von SLS Media besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
(14.12) Von Ersatzansprüchen Dritter jeder Art, die aus der Registrierung der Domain entstehen, stellt der Domaininhaber SLS Media , den Registrar, die Registry und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), sowie jeweils deren gesetzliche Vertreter, Angestellte, Agenten und sonstige Verbundene, frei. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Registrierungsvertrages hinaus fort.
(14.13) Eine Bereitstellung von Serverdirektzugriffen, beispielsweise von Datenbank- oder FTP-Zugriff, ist ausgeschlossen.
(14.14) Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Nutzung der SLS Media-Dienste nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Nutzung der SLS Media-Dienste keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von SLS Media speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von SLS Media zu gefährden.
(14.15) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 (in Worten: fünftausend) Euro. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes durch SLS Media ist dadurch nicht ausgeschlossen.
(14.16) Erlangt SLS Media Kenntnis davon, dass Internet-Seiten des Kunden und/oder der E-Mail-Verkehr des Kunden mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, ist SLS Media berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren.
(14.17) Verstoßen die Internet-Seiten des Kunden und/oder die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen oder E-Mail-Adressen oder dessen E-Mail-Verkehr gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter und hat der Kunde dies zu vertreten, haftet der Kunde gegenüber SLS Media auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Kunde stellt SLS Media im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 15
Einrichten und Betreuen von Netzwerken
(15.1) Soweit das Einrichten und die Konfiguration von Netzwerken vereinbart wird, ergibt sich der Umfang der geschuldeten Leistungen aus dem Vertragsangebot. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen im Bereich Einrichtung und Betreuung von Netzwerken als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB durchgeführt werden, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
(15.2) Support- und Wartungsgebühren für ein eingerichtetes Netzwerk sind als Festpreis zu verstehen, d.h. es erfolgt keine Abrechnung nach tatsächlichem zeitlichen Aufwand. Support- und Wartungsgebühren sind, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall abweichend vereinbart monatlich im Voraus zu entrichten. Eine Erstattung von bereits geleisteten Support- und Wartungsgebühren ist ausgeschlossen.
(15.3) Die Laufzeit richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag. Soweit nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Laufzeit 12 Monate. Sofern das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
(15.4) Die Reaktionszeit für die Fehlerbehebung beträgt im Durchschnitt vier Stunden, wobei vertraglich eine Reaktionszeit von maximal acht Stunden geschuldet wird.
(15.5) Es gelten die Beschränkungen der Haftung nach Ziff. 6 dieser AGB.
§ 16
Support
(16.1) Support ist nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern eine zu vereinbarende Auftragsergänzung. SLS Media bemüht sich, Anfragen binnen einer Woche zu beantworten. Für schnellere Wünsche bietet SLS Media gesonderte Expressdienste auf erhöhter Honorarbasis.
(16.2) Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Supportleistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität.
§ 17
Datenschutz und Umgang mit Daten
(17.1) SLS Media weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der SLS Media im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
(17.2) Soweit Daten an SLS Media – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an SLS Media zu übermitteln.
(17.3) Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine von SLS Media produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch SLS Media findet nicht statt.
(17.4) SLS Media darf den Kunden auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden namentlich nennen. SLS Media darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Besteller macht ein entgegenstehendes Interesse geltend.
§ 18
Monitoring
(18.1) SLS Media verwendet für die Bereitstellung der „Besucheranalyse“ die Software Piwik, dabei handelt es sich um einen sogenannten Webanalysedienst. Hierzu wird auf der Webseite des Kunden ein Script geladen, welches Daten an die Server von SLS Media übermittelt. Piwik verwendet sog. „Cookies“, das sind Textdateien, die auf dem Computer der Webseiten Besucher gespeichert werden und die SLS Media eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschließlich der gekürzten IP-Adresse) an den Server von SLS Media übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung dient. Die IP-Adresse der Webseitenbesucher wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass der einzelne Nutzer anonym bleibt. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung der Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben. Webseitenbesucher können die Verwendung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser Software verhindern, es kann jedoch sein, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können.
(18.2) SLS Media übernimmt keine rechtliche Haftung für das Monitoring. Es obliegt dem Kunden die Rechtskonformität seiner Webseite zu sichern und falls nötig die Datenschutzerklärung anzupassen.
§ 19
Ressourcennutzungsvereinbarung
Der Kunde räumt SLS Media das Recht ein Rechen-, Speicher- und Netzwerkleistung seiner Server regelmäßig zu nutzen, Dateien zu speichern und auszuführen, sowie Netzwerkabfragen zu tätigen. Der Kunde verpflichtet sich, insofern Ihm möglich, SLS Media einen schreib- und lesefähigen FTP Zugang zu seinen Servern über die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Soweit der Zugang nach Ablauf des Vertrages nicht gesperrt wird, räumt der Kunde SLS Media das Nutzungsrecht auch über die Dauer der Vertragslaufzeit hinaus ein.
§ 20
Besondere Bestimmungen Lichtbilder – Fotografie und Video
(20.1) „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von SLS Media hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
(20.2) SLS Media hat bei der Gestaltung der Lichtbilder alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat.
(20.3) Die Abnahme der Lichtbilder hat innerhalb 10 Kalendertagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn eine Abnahme nicht innerhalb von zehn Tagen nach Übermittlung der Lichtbilder durch den Kunden erfolgt ist, gelten die Lichtbilder als abgenommen.
(20.4) SLS Media steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von SLS Media hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Überträgt SLS Media Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung an SLS Media. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann SLS Media , sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt SLS Media zum Schadensersatz. Die Negative verbleiben bei SLS Media. Eine Herausgabe der Negative an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
(20.5) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von SLS Media. Hat der Kunde SLS Media keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. SLS Media behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(20.6) Der Kunde versichert, dass er an allen SLS Media übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist SLS Media berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
(20.7) Überlässt SLS Media dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann SLS Media, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
(20.8) Überlässt SLS Media dem Kunden Bilder aus seinem Archiv, so hat der Kunde die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Kunden, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Kunde mit der Rücksendung in Verzug, kann SLS Media eine Blockierungsgebühr von 10 (in Worten: zehn) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann SLS Media Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt SLS Media vorbehalten.
(20.9) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die SLS Media nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält SLS Media auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass SLS Media kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann SLS Media auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von SLS Media bestätigt worden sind. SLS Media haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(20.10) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von SLS Media auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SLS Media. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
(20.11) Die Bearbeitung von Lichtbildern von SLS Media und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von SLS Media. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder von SLS Media digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von SLS Media mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und SLS Media als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, SLS Media mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt SLS Media von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
(20.12) Die Verbreitung von Lichtbildern von SLS Media im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen SLS Media und dem Kunden gestattet. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SLS Media . Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die SLS Media auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SLS Media. SLS Media ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde, dass SLS Media ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat SLS Media dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von SLS Media verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art und Weise der Übermittlung kann der Kunde bestimmen.
§21 Besondere Bestimmungen Betreuungsservice
Der Betreuungsservice der SLS Media ist ein Modul welches speziell vom Kunden vertraglich hinzugebucht werden kann. In diesem Servicepaket werden verschiedene Leistungen bereitgestellt, welche die systemische Sicherheit des Webauftritt des Kunden betreffen.
Die Update Services in diesem Modul betreffen i.d.R. das System und die Plugins auf dem System des Kunden, der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. SLS Media installiert die vom System- oder Pluginanbieter bereitgestellte Plugins, insofern der Kunde eine jeweilig gültige Lizenz dafür besitzt und eine Aktualisierung die Stabilität des Systems nicht gefährdet. Manche Plugins und Themes haben nach Kauf eine begrenzte Servicezeit des Anbieters, insofern der Kunde diese nicht kostenpflichtig verlängert können durch SLS Media diese Updates nicht installiert werden.
Insofern eine Aktualisierung des Systems oder der Plugins Fehler verursacht ist SLS Media berechtigt diese nicht zu installieren oder die Aktualisierung rückgängig zu machen. SLS Media haftet nicht für eventuelle Schäden oder Darstellungsfehler, welche durch die Installation der Aktualisierungen entstehen.
Manche Dienstleistungen, wie der Backup Service, können nur durchgeführt werden, wenn der Kunde einen Hostingvertrag mit der SLS Media abgeschlossen hat und die Website des Kunden auch noch auf den Servern von SLS Media liegt. Dienstleistungspunkte welche ein Hosting voraussetzen sind im Vertrag extra gekennzeichnet. Insofern der Kunde keinen Hostingvertrag abschließt, bzw. seine Website nicht auf den Servern von SLS Media Hostet entfällt die Pflicht von SLS Media diese gekennzeichneten Dienstleistungen durchzuführen. Der Zahlungsanspruch von SLS Media bleibt hiervon unberührt.
§ 22
Besondere Bestimmung für Kombinationsangebote mit Gerätelieferung
(22.1) Die SLSGSL GmbH vertreibt verschiedene Verträge, in denen ein Kunde ein Multimedia-Gerät (zum Beispiel ein iPad Tablet-PC) in Kombination mit einem Vertragsabschluss der SLSGSL GmbH erwirbt (nachfolgend „Bundle-Angebot“ genannt). Im Rahmen eines Bundle-Vertrages verkauft die SLSGSL GmbH und kauft der Kunde ein Multimedia-Gerät in der jeweils bestellten Version.
(22.2) Der Kauf steht unter Eigentumsvorbehalt im Sinne des § 449 BGB. Das Eigentum am Multimedia-Gerät wird ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Bezugspreises bis zum Ende der Vertragslaufzeit übertragen. Mit vollständiger Zahlung des Bezugspreises für die Vertragslaufzeit geht das Eigentum am Multimedia-Gerät an den Käufer über. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der SLSGSL GmbH. Bei Zugriff Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der SLSGSL GmbH hinzuweisen und die SLSGSL GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die SLSGSL GmbH berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
(22.3) Die Gewährleistung der SLSGSL GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen des Multimedia-Geräts unverzüglich nach Bekanntwerden der SLSGSL GmbH anzuzeigen. Hierzu kann er sich direkt an die SLSGSL GmbH, – Werkstatt -, z.Hd. SLSGSL GmbH, Niederstr. 29, 40789 Monheim am Rhein wenden. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist bei Sachmängeln ein Jahr ab dem Tag des Erhalts der Ware. Funktionsstörungen, die auf vom Kunden zu vertretene unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Sollten insoweit Schäden oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Multimedia-Geräts anfallen, trägt diese der Kunde.
§ 23
Änderungen
SLS Media behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen unterrichtet SLS Media den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Sollte der Kunde der Änderung der Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Schreiben an die Geschäftsadresse von SLS Media widersprechen, gelten die geänderten Bedingungen als vom Kunden angenommen. Für den Fall, dass der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, gelten die ursprünglichen AGB weiter.
§ 24
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 25
Verjährung von Ansprüchen
Unsere Ansprüche auf Zahlung der Vergütung verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 26
Sonstiges
(26.1.1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllung- und Zahlungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche unser Geschäftssitz in Bochum. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich aus Ziffer 25.1.2 nichts anderes ergibt. Für den Vertrag gilt das Recht der BRD.
(26.1.2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unsere Geschäftssitz zuständigen Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). SLS Media hat das Recht wahlweise am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.